2026-04-13T11:59:05+02:00
Fachkraft für Naturschutz (m/w/d)
Arbeitnehmer(in)
Sie möchten aktiv zum Schutz und zur Entwicklung unserer Natur- und Kulturlandschaft beitragen? Dann bringen Sie Ihr Fachwissen im Naturschutz in einem vielseitigen Aufgabenbereich bei uns ein.
IHRE AUFGABEN
- Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft nach
§§ 14 ff. BNatSchG (inkl. Bewertung von Vermeidbarkeit, Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzzahlungen unter Berücksichtigung der BayKompV)
- Prüfung landschaftspflegerischer Begleitpläne sowie Erstellung fachlicher Stellungnahmen in verschiedenen Verwaltungsverfahren (u. a. Bau-, Immissionsschutz-, Wasser- und Naturschutzrecht)
- Überwachung naturschutzfachlicher Auflagen und Mitarbeit im Bibermanagement
- Mitwirkung bei Planungen, insbesondere bei Umweltverträglichkeitsstudien, FFH-Prüfungen, artenschutzrechtlichen Prüfungen sowie landschaftspflegerischen Fachplanungen
- Beratung im Rahmen naturschutzfachlicher Fragestellungen
- Betreuung von Förderprogrammen (insbesondere Vertragsnaturschutzprogramm und Erschwernisausgleich) einschließlich Prüfung von Anträgen sowie Planung und Umsetzung von Pflegemaßnahmen
IHR PROFIL
- abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Diplom FH) der Fachrichtung Naturschutz und Landschaftsplanung oder vergleichbar
- gute Kenntnisse in Flora und Fauna sowie Grundkenntnisse im Naturschutzrecht
- selbstständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie Teamfähigkeit
- Kommunikationsstärke, Verhandlungsgeschick und sicheres Auftreten
- gute EDV-Kenntnisse und Bereitschaft zur Einarbeitung in Fachprogramme
- Führerschein Klasse B sowie Bereitschaft zu Außendiensteinsätzen
- Ortskenntnisse im Landkreis sind von Vorteil
UNSER ANGEBOT
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 10 TVöD VKA
- Jahressonderzahlungen lt. Tabelle
- Zahlung der Großraum- und (optional) Kinderzulage
- 30 Tage Urlaub + 24./31.12, Faschingsdienstag frei
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
WIR BIETEN ZUSÄTZLICH
- umfangreiche Sozialleistungen wie eigene Kinderferienbetreuung, Betriebsrente, Mobile Arbeit, wo möglich, Betriebssport, ÖPNV-Zuschuss
Nur im Haupthaus: eigene Kantine, Parkhaus mit kostenlosen E-Ladesäulen
Wir legen Wert auf Chancengleichheit und Inklusion. Schwerbehinderte Personen und ihnen nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt (bitte Nachweis beifügen).